Witterungsschutz Winter: Bei extremer Witterung ist den Schafen ein künstlicher Unterstand anzubieten. Ausserdem gilt: Vom 1. Dezember bis zum 28. Februar ist den Schafen jederzeit ein künstlicher Unterstand anzubieten, ausgenommen an Tagen und in Nächten mit trockener Witterung. Dieser muss den Schafen einen trockenen und windgeschützten Liege platz (mind. 2 Wände geschlossen) mit den Mindestabmessungen «Liegefläche pro Tier» gemäss der Tabelle am Schluss dieses Merkblattes bieten.
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