Vogelgrippe
Medienmitteilung
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, St. Gallen
Im November 2022 hatten wir Sie informiert, dass wegen dem Auftreten der Vogelgrippe in Europa und nach einem Seuchenfall in einer Hobby-Geflügelhaltung im Kanton Zürich die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt wurde. In diesem Gebiet sind folgende Massnahmen zu treffen, um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
- Auslauf von Hausgeflügel nur in geschlossenem Aussenklimabereich oder Auslaufflächen, die mit Netzen / Zäunen gegen Zuflug von Wildvögeln gesichert sind.
- Futter und Tränkestellen dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein.
- Hühnervögel müssen von Gänse- und Laufvögeln getrennt gehalten werden.
- Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Hygieneschleuse, Händedesinfektion, Schuh-/Kleiderwechsel).
- Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.
Im Laufe des Winters kam es zu zahlreichen weiteren Fällen: In einer Tierhaltung im Kanton Zürich hatte sich eine Gruppe Schwarzschwäne und schweizweit mehrere hundert Wildvögel angesteckt. Auch am Bodensee und am Zürichsee wurden in den vergangenen Wochen Wildvögel positiv auf das Virus getestet. Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen hat es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben. Dies deutet auf eine neue Seuchensituation hin. Die jetzt auftretenden Fälle sind nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern vor allem auf die Verbreitung des Virus unter den in der Schweiz lebenden Vögeln. Auch wenn bisher vor allem Möwen verendet sind, kann das Virus viele weitere Arten von Wildvögeln befallen. Tot aufgefundene Wildvögel müssen weiterhin dem zuständigen kantonalen Wildhüter gemeldet und durch diesen beprobt werden.
In Anbetracht der aktuellen Seuchensituation hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023 verlängert.
Wir bitten Sie, die Vorsichtsmassnahmen weiter einzuhalten und plötzliche Todesfälle oder Krankheiten, welche auf die Vogelgrippe hindeuten könnten (respiratorische Symptome, Rückgang der Legeleistung oder Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme), umgehend einem Tierarzt zu melden. Tierhalter, die mehr als 100 Hühnervögel halten, müssen Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.
Weitere aktuelle Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Internetseite des BLV oder auf unserer Internetseite.